Auch für Vereine bestehen Risiken
Vereine sind in Deutschland voll etabliert und erfreuen sich besonders in Bayern besonderer Beliebtheit. Dabei hat sich die Anzahl der Vereine innerhalb der letzten 20 Jahre nahezu verdoppelt. So waren vor 20 Jahren noch 47.000 Vereine allein in Bayern gemeldet. 2012 waren es bereits 85.000. Diese Steigerung zeigt, dass der Vereinsgedanke und der damit verbundene soziale Auftrag immer noch eine große Rolle im Gemeinschaftsdenken spielt. Steigt die Anzahl der Vereinsmitglieder und hat ein Verein eine gewisse Größe erreicht, steigt auch die Verantwortung gegenüber den Vereinsmitgliedern. Vermögenswerte wie der vereinseigene Sportplatz, oder das Vereinsgebäude gilt es zu schützen. Auch sind die Mitglieder innerhalb ihrer Vereinstätigkeit schützenswert. Sollte es beim Sportbetrieb zu Unfällen kommen, oder im Rahmen einer Veranstaltung Menschen geschädigt werden sind diese häufig mit hohen Kosten verbunden für die der Verein aufkommen müsste, sollte nachweisbar sein, dass der Verein dessen Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist.
Vereinssport aus Ausgleich zum Alltag
Große Vereine sind Wirtschaftsunternehmen!
Und sie sollten auch so behandelt werden, denn Kosten müssen beglichen und Investitionen getätigt werden, um den Fortbestand des Vereins zu gewährleisten. Auch tragen die Präsidenten von Vereinen Verantwortung. Auch Vereinspräsidenten sind angreifbar sollte eine fahrlässige Pflichtverletzung zur einer wirtschaftlichen Verschlechterung des Vereins beigetragen haben. Zwar haftet der Verein für die eigenen Organe, doch kann der Gläubiger, sowohl Verein, als auch Vorstand zusammen in Regress nehmen, da der Vorstand und der Verein als Gesamtschuldner agieren. Dabei spielt keine Rolle, ob es sich um eine ehrenamtliche, oder eine bezahlte Ausübung der Tätigkeit handelt.
Grundsätzlich sollten folgende Themen den Vorstand beschäftigen, wenn er über die Absicherung des geführten Vereins nachdenkt:
- Ist der Verein abgesichert gegen Schadensersatzansprüche von Seiten Dritter?
- Sind die Mitglieder im Falle eines Unfalls abgesichert?
- Besteht ein Rechtsschutz, der im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung die entstehenden Kosten erstattet?
- Sind ausübende Organe des Vereins bei einer fahrlässigen Pflichtverletzung abgesichert?
- Besteht ausreichender Versicherungsschutz für alle Gebäude und Geräte, die sich im Besitz des Vereins befinden?
Wissen Sie auf eine der oben gestellten Fragen keine Antwort, sollten Sie handeln. Wir prüfen gerne Ihren bestehenden Versicherungsschutz, sichern neu hinzugekommene Risiken ab und erstellen Ihnen ein Konzept, das maßgeschneidert auf Ihren Verein passt.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob sich Ihr Verein in Regensburg, Sinzing, Schwandorf, Obertraubling, Nittendorf, in Bayern, oder sonst wo in Deutschland befindet. Wir helfen Ihnen gerne.