Der Schutz für Ihr Event – Veranstaltungshaftpflicht

Egal ob es sich im die Ausrichtung eines Firmenlaufs, oder ein Oldtimertreffen, ein Streetfoodfestival, oder eine Tanzveranstaltung handelt. Es gilt: der Veranstalter haftet für die entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die den Teilnehmern während der Veranstaltung entstehen können. Das Desaster der Love Parade im Jahr 2010 hat bewiesen, dass es auch bei bereits seit Jahren fest im Kalender markierten Veranstaltungen zu unvorhergesehenen Ereignissen kommen kann, gegen die sich jeder Veranstalter versichern muss. Auch ist die Höhe der Versicherungssumme ist von entscheidender Bedeutung, da im schlimmsten Fall die beste Absicherung nichts hilft, wenn Unterdeckung besteht. In diesem Fall muss der Veranstalter die Differenz der entstandenen Schadenersatzansprüche und der Versicherungsleistung selbst übernehmen, was bei Personenschäden einen beträchtlichen Betrag ausmachen kann und den Ausrichter schnell in eine finanziell missliche Lage bringen kann.

Veranstaltungshaftpflicht

Veranstaltungshaftpflicht

Eine Veranstaltungshaftpflicht übernimmt die Schäden, für die der Veranstalter haftet. Selbst für die Verkehrssicherungspflicht und die Unfallprävention besteht Versicherungsschutz. Deswegen sollte ganz gleich bei welchem Event eine Veranstaltungshaftpflicht abgeschlossen werden.

Planen Sie ein Event und möchten sich zu diesem Thema informieren? Kommen Sie auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des passenden Tarifs.