Ist doch Quatsch eine Unfallversicherung zu haben, wenn ich bereits eine BU Absicherung habe!
Einmal nicht aufgepasst.
Für alle die sich fragen, ob eine Unfallversicherung sinnvoll ist, kommt hier eine kurze Zusammenfassung. Tatsächlich hat die BU nur entfernt etwas mit einer Unfallversicherung zu tun. Selbstverständlich ist es möglich in Folge eines Unfalls BU zu werden, doch sind das eher die Ausnahmefälle. Es ist notwendig zu unterscheiden, wann Leistungen aus einer Unfallversicherung und einer BU zu erwarten sind. Dadurch wird schnell die Unterschiedlichkeit und der Nutzen klar.
Anspruch auf Leistungen aus der BU ist nur gegeben, wenn man nachweislich dessen Arbeit zu 50% für mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.
Dies kann durch Krankheit, ein psychisches Leiden, oder durch einen Unfall geschehen. Doch ist die Leistung auf die berufliche Tätigkeit begrenzt und steht deshalb im direkten Verhältnis zum möglichen Arbeitspensum. Führt ein Unfall zu einer Schädigung des Körpers und einer daraus resultierenden Invalidität, aber nicht zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsleistung in oben genannten Maß, ist keine Leistung aus der BU zu erwarten, sehr wohl aber aus der Unfallversicherung.
Unfälle können jedem passieren, ob beim Skifahren, Reiten, Mountainbiken, oder einfach beim Einschrauben einer Glühbirne. Dabei ist es häufig die eigene Unaufmerksamkeit, oder Sorglosigkeit und Selbstüberschätzung, die zu einem Unfall führen kann. Jeder ist wohl schon einmal in die Situation gekommen in der man sich sagt: ” Da habe ich mal richtig Schwein gehabt.” Ab und zu allerdings verlaufen Unfälle nicht so glimpflich und führen zu einem dauerhaften Schaden, dessen monetäre Folgen durch eine Unfallversicherung abgesichert werden können. Dabei ist zu beachten wie sich ein Unfall definiert.
Ein Unfall ist ein plötzlich, unfreiwillig, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, welches zu einer dauerhaften Schädigung des Organismus führt.
Von einer dauerhaften Schädigung ist die Rede, wenn es sich um Invalidität handelt. Erleidet ein Bein bei einem Unfall beispielsweise einen komplizierten Bruch, so dass eine vollständige Heilung nicht mehr gewährleistet werden kann und in Folge dessen die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt wird, kann ein Invaliditätsgrad in Prozent gemessen werden. Gehen Sie einem Bürojob nach, wird Ihnen das Bein bei der Ausübung Ihres Jobs keine Probleme bereiten, im Alltag allerdings werden Sie des Öfteren an Grenzen stoßen und die Hilfsmittel bzw. die Behandlungen, die Ihnen helfen könnten sind nicht immer im Rahmen der Krankenversicherung erstattungsfähig. Das Geld, welches Ihnen dann aus der Unfallversicherung in der vertraglich vereinbarten Höhe gezahlt wird, hilft Ihnen die Kosten zu stemmen.
Fazit: Die BU ist kein Ersatz für eine Unfallversicherung. Sie hilft Ihnen kurzfristig entstehende Kosten in Folge eines Unfalls unabhängig von Ihrem Beruf zu decken. Aus diesem Grund ist sie nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder wichtig.