Eine junge Frau erlitt einen schweren Verkehrsunfall und hoffte auf die in 2012 abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch die Versicherung zahlte nicht.
Wieso fragen Sie sich? Die 27-Jährige hatte bei der Antragsstellung unzureichend auf Fragen zu ihrem Gesundheitszustand geantwortet. Ein Fehler, welcher ganz einfach vermieden hätte werden können.
Der Streitfall der 27-Jährigen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth – Eine 27-jährige Frau aus Niederbayern forderte von ihrer Versicherungsgesellschaft eine BU-Rente. Der Versicherer verweigerte die Leistung, und dies zu Recht. Sie hatte nämlich mehrere Vorerkrankungen bei Abschluss des BU-Vertrages nicht angeben.
Die Klägerin, damals noch Auszubildende, schloss im September 2012 über eine Finanzberaterin eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Anfang Januar 2019 wurde die Frau in einen schweren Unfall mit einem Kleintransporter verwickelt. Die Versicherung prüfte und stellte fest, dass die Frau angegeben hatte, dass sie in den letzten fünf Jahren vor Vertragsabschluss unter keinen gesundheitlichen Problemen litt.
Tatsächlich bekam sie als Zwölfjährige vom Augenarzt eine Brille verschrieben. Ein Orthopäde verordnete Schuheinlagen aufgrund von Schmerzen in den Knien. Und auch ein Kreislaufzusammenbruch und eine Harnblasenentzündung war bei der damals 17-Jährigen bekannt. Zwei Wochen vor Unterzeichnung des Versicherungsvertrages wurde Migräne diagnostiziert. Zu guter Letzt musste die Schülerin in die Notfallaufnahme, weil ihr ein Auto über den linken Fuß gefahren war.
Kein Geld bei unklaren Fällen
Aus ihrer Sicht mögen dies harmlose Kleinigkeiten sein. Schmerzen im Knie könnten dem Wachstum in der Pubertät geschuldet werden. Und was haben Einlagen für Schuhe und eine Brille mit einem Verkehrsunfall zu tun? Außerdem habe die Finanzberaterin in der Beratung damals Fragen auf dem Antragsformular nach der Gesundheit als unwichtig dargestellt. Heute behauptet die Finanzberaterin das Gegenteil. Sie will ausdrücklich betont haben, wie wichtig die Fragen seien. Und die Versicherung wertete am Ende all die falsch beantworteten Fragen der Versicherungsnehmerin als arglistige Täuschung.
Wie die Beratung damals mit der Finanzberaterin wirklich ablief, können wir nur spekulieren. Fest steht jedoch nur die eindeutige Formulierung im Versicherungsantrag: “Die Antragsprüfung bewertet Risiko- und Gesundheitsangaben. Bitte beantworten Sie die Angaben zum Gesundheitszustand vollständig und richtig. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihr Versicherungsschutz auch tatsächlich wirksam ist.”
Details bei der Gesundheitsgeschichte auszulassen scheint ein häufiger Fehler zu sein. Laut einer GDV-Statistik werden 14 Prozent aller BU-Renten nicht ausgezahlt, weil die Versicherungsnehmer die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzen.
Jeder sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Um Fälle wie diese zu vermeiden, sollten Sie eine BU nicht selbst abschließen, sondern vorher eine kompetente Beratung erhalten und keine Details zu ihrer Krankengeschichte auslassen.
Wenn Sie also noch keine BU besitzen, dann steht ihnen unser Experte in Sachen Leben- und Krankenversicherung – Thomas Bedernik – immer gerne zur Verfügung.
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