Corona, psychische Erkrankungen und die Inflation – das Risiko nach der Berufsunfähigkeit in Armut abzurutschen wird immer größer. Doch mit bereits bestehenden Vorerkrankungen ist die Auswahl deutlich verkleinert.

Menschen mit psychischen Erkrankungen kennen das: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen ist fast unmöglich. Auch kann eine Coronavirusinfektion den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Dabei betrifft das Problem Millionen Menschen: Seit Pandemiebeginn hat das RKI deutschlandweit insgesamt knapp 30 Millionen Infektionen mit dem Coronavirus registriert.

Die Zahl der psychischen Erkrankungen in den letzten Jahren ist auch nicht zu verachten. Bei vielen führt diese zu einer Erwerbsunfähigkeit: Im Jahr 2020 haben rund 73.000 Menschen erstmals eine Erwerbsminderungsrente wegen einer psychischen Erkrankung erhalten. Gefährlich dabei: Ein Großteil der Berufstätigen in Deutschland hat überhaupt keine Berufsunfähigkeitsversicherung!

Psychotherapie und Covid in der BU

Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Risikoversicherung. Haben Sie einen schweren Unfall oder eine schwere Erkrankung und sind nicht mehr in der Lage, ihrem aktuellen Job nachzugehen, springt die BU mit einer monatlichen Rente ein. Das gilt auch, wenn Sie einen Burn-Out oder eine andere psychische Erkrankung erleiden.

Mehr Infos zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie HIER.

BU trotz Psychotherapie?

Wer sich gerade in psychotherapeutischer Behandlung befindet, hat schlechte Karten: Psychotherapien müssen mindestens seit 5 Jahren abgeschlossen sein, sonst bekommt man keinen Versicherungsschutz. Bei abgeschlossenen Therapien sind die Chancen auf Versicherung zu Normalbeträgen oder mit Risikozuschlag besser.

Psychische Erkrankungen 2022 in Deutschland - eine Statistik von Statista

Wer zum Beispiel eine Depression als Vorerkrankung angeben muss, sollte sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, um die eigenen Chancen zu erhöhen. Die Ärztin oder der Arzt kann dann ein Attest mit guter Prognose ausstellen. Das zeigt der Versicherung, dass in nächster Zeit kein Rückfall zu erwarten ist.

Covid-Infektion

Aktuell sind Langzeit- oder Spätfolgen einer Corona-Infektion nicht absehbar. Ob und wie eine Covid-Infektion als Vorerkrankung gilt und ob man diese generell angeben muss, ist noch unklar. Weil derzeit so wenig über die Folgen einer Covid-Infektion bekannt ist, können die Versicherer noch keine Risiken kalkulieren – und deswegen auch keine entsprechenden Tarife anbieten.

Bisher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Covid unter bestimmten Voraussetzungen aber kein Problem. Vor allem bei Kundinnen und Kunden, deren Infektion länger zurückliegt, die symptomfrei sind und keine Langzeitfolgen erlitten haben. Ein wenig anders sieht es in dem Fall bei den erst kürzlich Infizierten aus, deren Nachwehen der Infektionen noch nicht absehbar sind.

Wenn Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen. Eine Covid-Infektion ist kein Ausschlussgrund, auch wenn Langzeitfolgen entstehen können. Denn für die BU-Leistung kommt es nicht auf die Ursache der Erkrankung an, sondern darauf, ob man deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Haben Sie sich bereits richtig abgesichert und mit einer BU vorgesorgt? Falls nicht, dann helfen wir Ihnen gerne weiter!

Ihr Team der ISH GmbH