Neues BGH-Urteil spricht Recht auf BU-Rente zu.

Es ist definitiv ein Urteil, welches noch für Furore sorgen wird. Ein Kunde hat bei Abschluss einer BU falsche bzw. unvollständige Gesundheitsfragen angegeben und sich dennoch das Recht auf BU-Rente erstritten. Wie ist das möglich? Normalerweise besteht für die Gesellschaft das Recht den Vertrag anzufechten sollten falsch getroffene Angaben bezüglich des Gesundheitszustandes angegeben worden sein. Der BGH sieht dies anscheinend anders. In diesem spezifischen Fall sah es folgendermaßen aus. Der Kunde hatte bei Antragsstellung Vorerkrankungen verneint, obwohl er schon seit Jahren an Morbus Parkinson litt. Sechseinhalb Jahre später wurde dieser BU und stellte 10 Jahre später den Antrag auf BU-Rente. Dieser wurde von Seiten der Gesellschaft angefochten und der Vorwurf der arglistigen Täuschung stand im Raum. Da der Mann in der Zwischenzeit verstorben war, ging dessen Frau vor Gericht und bekam in folgendem Urteil Recht zugesprochen.

tsr-bu-versicherung

 

Die Begründung des BGH bezog sich auf die zehnjährige Frist, die inzwischen verstrichen sei. Somit stand der Witwe die BU-Rente des Verstorbenen zu.

Das Urteil zieht weitere Kreise als zunächst angenommen, denn warum ist denn nun überhaupt die Angabe von gesundheitlichen Schäden notwendig, wenn alles was der Kunde tun muss zehn Jahre durchhalten ist? Warum sich die Mühe machen überhaupt Gesundheitsfragen zu beantworten, wenn das Recht auf Leistung ab dem Verstreichen der zehnjährigen Wartezeit bei BU gegeben ist? Viele werden sich nun denken: “Glück für die Witwe” und “endlich schlägt jemand der Versicherung ein Schnippchen”, doch ist dieser Urteilsspruch gerade für diejenigen, die alle Gesundheitsfragen akribisch recherchiert und  beantwortet haben, um alle Fehler von vornherein auszuschließen, ein Tritt in die Magengrube.

Es bleibt abzuwarten welche Konsequenzen von Seiten der Gesellschaften und von Seiten der Kunden resultieren.