Kinder können große Schäden anrichten. Ein Fußball, ein kleines Streichholz oder sogar ein Fahrrad genügt. In den meisten Fällen zahlt dann die Familienhaftpflicht. Aber auch nur, wenn man alles richtig gemacht hat. Worauf sie achten müssen, erfahren Sie hier!
Schauen wir uns ein Beispiel an: Ein harmloser Familienausflug mit dem Fahrrad ins benachbarte Dorf. Doch als Familie X auf ihrem Weg über eine leicht abschüssige Straße fährt, biegen Vater Michael und Mutter Lisa rechts ab. Ihre vierjährige Tochter Sophie bekommt die Kurve nicht und verliert die Kontrolle über ihr Fahrrad. Sie kracht ungebremst auf das Auto von Herrn Meier, dass ausgerechnet dort steht.
Die Personen sind erfunden, der Fall ist es allerdings nicht. Tochter Sophie ist zum Glück nichts Ernsthaftes passiert, aber das Auto von Herrn Meier hat von dem kleinen Unfall sichtlichen Schaden davongetragen. Verständlicherweise, fordert Herr Meier von Vater Michael Schadensersatz.
Das sollte doch kein Problem sein, möchte man meinen. Eltern müssen für ihre Kinder geradestehen. Es muss ja nicht immer gleich ein gerammtes Auto sein. Es reichen schon der bekannte Fußball in der Fensterscheibe und Saft im Laptop. Und für solche Dinge gibt es ja die Haftpflicht.
Wann Kinder in der Familienhaftpflicht enthalten sind und wann nicht?
Eltern gut beraten, wenn sie ihre Kinder in die eigene Privathaftpflichtversicherung mit eintragen lassen. Familienhaftpflicht nennt sich das dann und schließt grundsätzlich alle Kinder ein, die mit im Haushalt leben. Knifflig wird es erst, wenn das Familienmodell vom Klassiker „Mutter, Vater, Kind“ abweicht. Wenn durch Patchwork-Konstruktionen unterschiedliche Nachnamen im Spiel sind, gleichgeschlechtliche Eltern oder auch Zieh- oder Pflegekinder, dann sollte man sich den Versicherungsschutz bei der Versicherung extra nochmal bestätigen lassen.
Wie lange sind Sprösslinge in der Familienhaftpflicht?
Weiter geht es mit der Frage, wie lange die Kinder mitversichert sind. Noch minderjährig? Gar keine Frage! Ausbildung? Studium? Ebenfalls meist mit drin. Doch mitunter lohnt es sich, genauer hinzusehen. Andere Versicherer ließen es problemlos durchgehen, wenn der Sprössling nach der ersten Ausbildung noch eine zweite anschließt. Den ultimativen K. o. gibt es jedoch durchweg, wenn der Nachwuchs heiratet. Spätestens dann muss er oder sie sich einen eigenen Vertrag zulegen.
Ein spezieller Tipp: Wenn Kinder für Ausbildung oder Studium in eine eigene Wohnung ziehen, sollte man sich den Versicherungsschutz schriftlich bestätigen lassen. Das gibt Sicherheit, und manche Vermieter verlangen sogar eine extra Versicherungsbestätigung.
ABER: Man sollte nicht nur darauf schauen, wie lange Kinder mitversichert sind, sondern auch, dass alle wichtigen Risiken enthalten sind. Ein schlechter Tarif, bei dem Kinder lange abgesichert sind, nützt nicht viel. Zum Beispiel, dass die Haftpflicht zum Neuwert und nicht wie oft üblich nur zum Zeitwert entschädigt oder wenn sie es übernähme, wenn Kinder Autotüren öffnen und dabei das daneben geparkte Auto übersehen. Wenn das Schlüsselkind den ihm anvertrauten Türöffner auf dem Fußballfeld verbummelt, könnte das ebenfalls gern die Haftpflicht zahlen. Das lässt sich festlegen.
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