Der Schutz der Haus und Grundeigentümer.
Das klassische Beispiel eines Schadens innerhalb der Haus und Grundbesitzerhaftpflicht ist wohl das Ausrutschen einer Person auf dem nicht geräumten Teil, der zu dem Haus gehörigen Straße im Winter. Der Hauseigentümer hat stets dafür Sorge zu tragen allen Obliegenheitspflichten, die zur Sicherung des Grundstücks notwendig sind, nachzukommen. Das Räumen der an das Grundstück grenzenden Straße gehört dazu und ist sicherlich auch den Meisten bekannt. Doch gibt es auch andere Gefahren, die es zu berücksichtigen gilt. Dachlawinen sind ein Spezialfall, der gesondert zu beachten ist, denn der Hausbesitzer ist grundsätzlich zur Sicherung und der Eindämmung der Gefahr durch Dachlawinen verpflichtet. Geht trotz Schneefanggitter eine Dachlawine ab, die vorbeifahrende Fahrzeuge, oder schlimmsten Falls eine Person schädigt, kann es passieren, dass die Gesellschaft die Zahlung verweigert, da sie der Meinung ist, dass der Versicherungsnehmer alle vorherigen Maßnahmen, die zur Sicherung notwendig waren, getroffen hat.
Wir erinnern uns an die Regelung innerhalb der Privathaftpflicht: ” Sollte nach Auffassung der Gesellschaft den Versicherungsnehmer kein Verschulden treffen, so wird die Leistung verweigert und kommt es zwangsläufig zum Rechtsstreit, denn die Haftpflicht zahlt nur bei berechtigten Ansprüchen.” Weitere typische Schäden sind schlechte Beleuchtung des Flurs, der den Sturz einer Person zur Folge hat, mangelhafte Instandhaltung des Treppenhauses und nicht gesicherte Stellen innerhalb des Grundstücks, oder Hauses, die zum Schaden anderer führen könnten. Welche Haus & Grundbesitzerhaftpflicht ist also die Richtige Gerne bieten wir Ihnen unsere Hilfe an die optimale Haus und Grundbesitzerhaftpflicht für Sie zu finden.