Haftpflichtversicherung

Bereits eine kleine Unachtsamkeit kann großen Schaden an anderen Menschen, deren Sachen oder Vermögen anrichten. Für die Sie mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Eine private Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten Schadensersatzansprüchen und damit den Gefahren des täglichen Lebens.

§ 823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

“Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlichen verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.”

Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder auch Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür aufkommen. Das betrifft nicht nur den Saftfleck auf der teuren weißen Couch, sondern auch schwere Unfälle und zerstörte Gebäude. Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung ist ein Muss!

Nach dem Gesetz haften Sie für alle Schäden, die Sie jemand anderem schuldhaft zugefügt haben – und zwar in unbegrenzter Höhe.

Haftpflichtversicherung
Haftpflichtversicherung – Schützt wenn Sie jemanden geschädigt haben

Was ist die Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter vor Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen ab!

Was ist versichert?

Eine private Haft­pflicht­ver­si­che­rung zahlt für Personen-, Sach– und Vermögensschäden, die Sie verursacht haben. Ohne sie musste man solche Kosten selbst tragen. Das kann teuer werden, vor allem wenn man Menschen verletzt.

Was wird nicht gezahlt bzw. ist nicht versichert?

  • Verletzungen am eigenen Körper, die Sie sich (versehentlich) selbst zugefügt haben
  • vorsätzlich verursachte Schäden
  • Schäden aus strafbaren Vergehen
  • Geldstrafen und Schäden durch die Verletzung vertraglicher Pflichten
  • Schäden, die die Kfz-Haftpflichtversicherung abdeckt
  • Schäden durch Hunde

Was Sie noch abschließen sollten, wenn Sie…

  • Haus- und Grundbesitzer von vermietetem oder unbebautem Grundbesitz sind
  • Tierhalter sind – Hunde und Pferde!
  • Besitzer von Öltanks sind
  • Bauherr sind
  • Besitzer von Motor- und Segelbooten, Surfbrettern, Flugmodellen und Kraftfahrzeugen sind
  • Person im öffentlichen Dienst sind – wegen der Möglichkeit von Regressansprüchen des Arbeitgebers
  • Jäger sind

Wann springt die Haftpflicht ein?

Hält der Versicherer die Ansprüche für unberechtigt, wehrt er diese auf eigene Kosten und Gefahren ab

auch “passiver” Rechtsschutz genannt

Hält der Versicherer die Ansprüche für berechtigt, dann wird er den Schaden bezahlen!

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Der Geschädigte soll sich an einem Schaden aber nicht bereichern. Diesen Grundsatz muss jeder Haftpflichtversicherer verfolgen. Je nachdem ob Sach-, Personen- oder Vermögensschaden gelten folgende Regeln:

Bei Sachschäden werden immer Reparaturkosten gezahlt. Ist der beschädigte Gegenstand nach der Reparatur weniger wert als vorher, gibt es zusätzlich einen Wertminderungsaufschlag. 

Bei Totalschäden wird der Zeitwert der versicherten Sache erstattet.

Bei Personenschäden können Arzt- und Krankenhauskosten, Kosten für die Linderung der Leiden, ein Ausgleich für berufliche Nachteile, Kosten für Widerherstellung der Arbeitsfähigkeit, Schmerzensgeld, ein Ausgleich für bleibende Schäden und andere Zusatzkosten geltend gemacht werden.

Wichtig zu wissen!

Schuldunfähige Kinder, also Kinder die noch nicht ihren 7. Geburtstag gefeiert haben, können nach dem Gesetz nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden. Sie sind deliktunfähig! Wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigt haben, erhält der Geschädigte keinen Schadensersatz.

Wenn Ihnen andere Schaden zufügen, diese aber nicht haftpflichtversichert sind und den Schaden nicht selbst zahlen können, ist es wichtig, dass Ihre Haftpflichtversicherung dafür einspringt und Ihnen den Schaden bezahlt!

Kinder, die sich noch in der Ausbildung befinden, sind über die Privathaftpflicht der Eltern mitversichert – sogar wenn das Kind nicht mehr bei den Eltern wohnt.

Brauchen Sie ein passendes Angebot? Melden Sie sich gerne bei uns!

0941 – 20 90 83 10

info@ish-regensburg.de