Mit zuverlässigem Abstand landen immer wieder bemerkenswerte, spannende oder einfach lustige Fälle vor Gericht. Hier tragen wir Ihnen ein paar dieser Fälle einmal vor, in denen es um Schweine, einen Schoki-Weihnachtsmann und viel mehr geht. Viel Spaß!

Lustige und Kuriose Rechtsfälle - Rechtsschutz

Schweinchen

Manche Mitbewohner riechen etwas streng, schmatzen und geben komische Geräusche von sich. Daher sind sie nicht überall beliebt. Wenn sie auch noch einen Hängebauch haben, kann das Zusammenleben mit ihnen sogar verboten werden: Schweine.

Aber Schwein sein und Schwein haben ist im Recht nicht gleich das selbe. 

So mussten zwei Hängebauchschweine aus ihrem gemütlichen Quartier im Garten ausziehen, weil dieser in einem ganz normalen Wohngebiet lag. Und dort gehören Hängebauchschweine nicht zu den zulässigen Kleintieren, denn ihre Geräusch- und Geruchsbelästigungen sind für ein Wohngebiet unüblich und könnten zudem die Nachbarn stören.

Auch ein kniehohes Mini-Schwein namens Bruce wurde samt Herrchen von der Vermieterin rausgeworfen. Dass andere Nachbarn einen Hund halten durften, war für die Richter unerheblich. Auch die therapeutischen Zwecke des kleinen Vierbeiners, die der schwerbehinderte Halter anführte, ließ das Gericht nicht gelten

Aber wir verweisen mal auf einen Fall, bei dem doch ein Schweinchen als Hausschwein bei seinen Menschen in der Mietwohnung bleiben durfte, da von “Schnitzel” keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen oder andere Beeinträchtigungen für die Nachbarn ausgingen.

Satellitenschüssel

Gerne wird auch über Satellitenschüsseln gestritten. Vermieter möchten sie verbieten, weil sie nicht schön aussehen und an die Außenwände angebracht werden müssen, Mieter möchten sie häufig dennoch anbringen, um Fernsehen aus ihrer weit entfernten Heimat zu empfangen.

Ein russischer Staatsbürger hatte geklagt, weil er per Kabel nur fünf Sender aus seiner Heimat empfangen könne und diese seien darüber hinaus auch noch gebührenpflichtig!

Der Vermieter klagte gegen ihn und das Gericht gab ihm Recht. Fünf Sender müssten reichen, so die Ansicht der Richter.

Die Ebay-Katastrophe

Schnäppchen bei Ebay können auch kleine Katastrophen für den Verkäufer sein.

Das hat ein Richter so festgestellt, der einen Fall zu entscheiden hatte, bei dem ein voll funktionsfähiger PKW für lediglich 100 € versteigert wurde. Der Verkäufer hielt diesen Preis für viel zu gering und bestand auf eine Annullierung, auch weil er nur versehentlich den Startpreis von einem Euro gewählt hatte.

Dinge auch unter Wert zu verkaufen sei aber gerade der Kern von Auktionen, bei denen Verkäufer immer auch eine Spekulation eingingen, entschied der Richter und sprach dem glücklichen Käufer den Anspruch auf den PKW zu.

Gekündigt wegen Schoko-Weihnachtsmann

Der Mitarbeiter hatte wohl Mitleid mit dem nicht verkauften Schoko-Weihnachtsmann. Oder er hatte einfach nur Lust auf etwas Süßes. Auf jeden Fall überlegte der Mann nicht lange, als er den Ladenhüter im Januar ausgelagert in einem Nebenraum der Supermarktfiliale entdeckte und aß ein paar Bissen.

Doch die blieben ihm nachträglich fast im Halse stecken. Denn der süße Genuss sollte ihn seinen Job kosten. Nach 22 Betriebsjahren kündigte ihm sein Chef wegen Diebstahl. Doch das ließ sich der Schokoladen-Freund nicht gefallen und zog erfolgreich vor Gericht, denn auch die Richter hielten die Kündigung für unwirksam – zumal der Weihnachtsmann vom Unternehmen als „nicht verkaufsfähige“ Ware deklariert worden war.

Die Rechtsschutzversicherung

Streit und Missverständnisse gibt es in allen Lebenslagen. In vielen Situationen muss man sogar zum Anwalt oder vor Gericht gehen, wenn man zu seinem guten Recht kommen möchte. Gute Beispiel sind oben genannte Fälle.

Im Falle eines Rechtsstreits trägt man selbst das finanzielle Risiko. 

Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man diesen Situationen gelassener entgegensehen, da sie eine finanzielle Unterstützung bietet.

Was ist versichert?

Was ist nicht versichert?

Eine Rechtsschutzversicherung hilft beispielsweise bei:

Bevor die Versicherung im Rahmen des Versicherungsschutzes leistet, gilt für den Versicherungsnehmer eine sogenannte Schonfrist bzw. Wartezeit. In dieser Wartezeit leistet die Rechtsschutzversicherung nicht.

Die Rechtsschutzversicherung greift grundsätzlich nur für die vertraglich festgelegten Fälle. 

Oft werden ausgeschlossen:

Sichern Sie sich jetzt ab, um im Streit vor Gericht finanziell nicht alleine gelassen zu werden!

Ihr Team der ISH GmbH

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