Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Als Insolvenzverwalter sind Sie als Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vielfältigen Haftungsszenarien ausgesetzt. Und dagegen muss man sich richtig absichern, sonst sieht es ganz schnell sehr schlecht für Sie aus. Die einzige Möglichkeit das zu tun ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Eine angemessene Versicherung gegen Vermögensschänden, die sämtliche Haftungsgefahren aus der Verwaltertätigkeit erfasst, ist für Insolvenzverwalter die einzige Möglichkeit um im Falle einer Inanspruchnahme auf Schadensersatz eine Haftung mit dem Privatvermögen zu vermeiden! Und das will doch nun wirklich keiner, oder?
Was ist versichert?
Was ist nicht versichert?
Vermögensschaden Dritter, wie z.B.
- Fehlerhafte Beratung und Aufklärung
- Vertragsstrafen bei Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten
- Verletzung von Schutz- und Urheberrechten
- Schäden durch Verzögerung der Leistung
- Termin- und Fristversäumnis
und noch viel mehr
Auch Eigenschäden, wie z.B.
- Vertrauensschäden durch Mitarbeiter
- Zerstörung der eigenen Website
- Kosten für Wiederherstellung der eigenen Reputation
etc.
nicht versichert und durch eine extra Absicherung, wie die Betriebshaftpflicht abzusichern, sind…
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensfolgeschäden
Insolvenzverwalter und der Unterschied zu Anwälten, Steuerberatern,etc
Der Insolvenzverwalter hat anders als Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer nicht die Möglichkeit, die persönliche Haftung durch Rechtsform oder durch Einschaltung eines Spezialisten auszuschließen. Deswegen ist eine Vermögensschadenhaftpflicht absolut notwendig.
Welche Anforderungen an die Deckung?
Klar ist, wenn Sie als Insolvenzverwalter tätig sind, sollten Sie die Möglichkeit eines persönlichen Haftungsrisikos durch eine entsprechende Vermögensschadenhaftpflicht vermeiden.
Die Bestimmung einer angemessenen Versicherungssumme ist individuell. Hierfür muss die Branche, die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Mitarbeiter berücksichtigt werden. Vor allem bei Beginn eines Großverfahrens, ist es nötig eine sorgfältige und fortlaufende Risikoanalyse durchzuführen.
Machen Sie sich nun Sorgen ob Sie richtig abgesichert sind? Oder sind Sie überhaupt nicht versichert?! Die ISH GmbH steht Ihnen hier als kompetente Berater zur Verfügung und ein an Sie angepasstes Angebot ist schnell berechnet!
Melden Sie sich bei uns, wenn Sie Ihr Privatvermögen lieber für den nächsten Urlaub statt einen kleinen Fehler ausgeben möchten!
Ihr Team der ISH GmbH ist erreichbar unter:
0941 – 20 90 83 10
info@ish-regensburg.de
Wo gearbeitet wird, passieren auch Fehler. Als Insolvenzverwalter sind Sie als Beteiligte in Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) vielfältigen Haftungsszenarien ausgesetzt. Und dagegen muss man sich richtig absichern, sonst sieht es ganz schnell sehr schlecht für Sie aus. Die einzige Möglichkeit das zu tun ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.