Architekten unterliegen durch ihre komplexe und verantwortungsvolle Tätigkeit vielen Risiken. Sie sind nicht nur finanzieller Art – aber die finanziellen Risiken müssen angemessen versichert sein.

Die perfekte Form der Absicherung für Architekten ist deshalb die Vermögensschadenhaftpflicht. Sie deckt alle Schäden ab, die von Dritten dem Architekten gegenüber erhoben werden und für die dieser haften muss, wenn diese Schäden aus seiner Berufstätigkeit resultieren.

Architekten brauchen eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung!

Was versichert die Vermögensschadenshaftpflicht für Architekten?

Sie versichert:

Darüber hinaus ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung für Architekten, um eine Zulassung der entsprechenden Kammer zur Berufsausübung erlangen wollen.

Sie denken, Sie bräuchten diese Versicherung nicht, weil Sie doch so gut in Ihrem Job sind? Fehler passieren auch den besten von uns!

Beispiel eines Schadenfalls:

Sie wurden mit der Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung eines Wohnhauses beauftragt. Durch ein Missverständnis und Defizite bei der Überwachung wurden die feuerpolizeilichen Auflagen nicht korrekt umgesetzt, was man erst bei der Abnahme nach Fertigstellung bemerkte.

Die Folge: Diverse größere Umbauten mussten umgesetzt werden. Deswegen kam es neben massiven Mehrkosten zu größeren zeitlichen Verzögerungen beim Einzug – und damit zu Mietausfällen des Hausbesitzers!

Höhe der Versicherungssummen?

Die Versicherungssumme muss zwei Aspekten von Anforderungen genügen.

  1. Sie muss die von der jeweiligen Kammer ausgerufenen Mindestanforderungen an die Vermögensschadenhaftpflicht erfüllen, damit der Architekt für seine Berufsausübung überhaupt zugelassen wird.
  2. Und darüber hinaus muss sie den realen Risiken entsprechen, die einen in diesem Berufsfeld begeleiten. Bei Beschäftigung angestellter Architekten oder der Übernahme von Aufträgen, die ein hohes Schadenpotential bergen, ist eine Anpassungen der Versicherungssumme zu prüfen!

Seit dem 01. August 2022 wurden aufgrund der BRAO-Reform zusätzlich noch die Mindestversicherungssummen für verschiedene Berufsgruppen (auch Steuerberater, Anwälte, etc) erhöht!

BKommen Sie auf uns zu, damit wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz prüfen und entsprechend anpassen können! Wenn Sie noch auf der Suche nach dem passenden Anbieter sind, helfen wir Ihnen den optimalen Versicherer für Sie zu finden. Melden Sie sich einfach jetzt!

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