Während der Corona-Pandemie stieg die Zahl der Fälle von Versicherungsbetrug sowohl im privaten als auch gewerblichen Bereich.

Der Versicherungsverband GDV nennt dafür als Grund die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Jeder zehnte Versicherungsfall ist laut einer aktuellen GDV-Analyse zumindest verdächtig. 

Versicherungsbetrug
Mehr Versicherungsbetrug in Corona-Zeiten 2

Bisher nicht verkaufte Sommerware, die bei einem Einbruch gestohlen wurde, oder vermeintliche Schäden am neuen Fernseher. Solche Fälle gehören zu den häufigsten gemeldeten Schäden bei den Versicherern, die als besonders verdächtig und fragwürdig gelten. So konnten die Sommertextilien in Wahrheit einfach nicht verkauft und die Raten des finanzierten Fernsehers nicht mehr bezahlt werden.

Mehr Schäden durch Gewerbe- als Privatkunden

Der Gesamtschaden durch Versicherungsbetrug wird laut Aussagen der GDV auf rund 5 Milliarden Euro im Jahr geschätzt. Dabei gibt es Anzeichen, dass in den meisten Fällen eher Gewerbekunden, welche von dem Lockdown betroffen waren, dubiose Schadenmeldungen lieferten.

Die Pandemie wirkte sich auch auf die Art des Versicherungsbetrugs aus. Weniger Raub- und Einbruchdiebstähle seien gemeldet wurden. Keine große Überraschung, da viele Deutsche zuhause im Homeoffice saßen. Dem entgegen wurde bei gewerblichen Leitungswasserschäden eine Zunahme von rund 25 Prozent beobachtet. Gemeldet wurde zum Beispiel zerstörte Saisonware, die aufgrund der Corona-Beschränkungen nicht verkauft werden konnte.

Hier spiegelt sich die Not vieler Einzelhändler wieder. Ebenfalls gestiegen seien die Betrugsversuche in der Kfz-Versicherung, die um zehn Prozent zugelegt hätten, sowie in der Allgemeinen Haftpflicht um 20 Prozent.

50 Prozent der Betrugsversuche in Kfz-Versicherung

Mehr als 50 Prozent der aufgedeckten Betrugsversuche betrafen den Kfz-Bereich. Hier sind abgesprochene und provozierte Verkehrsunfälle ein Problem.

Bereits der GDV hatte gewarnt, dass mittlerweile circa jeder zehnte Unfall von sogenannten “Autobumsern” provoziert wird. Zum Beispiel, indem die Betrüger einen Fahrer aus der Parklücke winken: nur um dann Gas zu geben und so einen Crash zu provozieren. Diese Vorfälle lassen sich oft schwer nachweisen.

Digital Nachweisbar

Betrugsfälle sind zwar schwer nachzuweisen, aber es ist nicht unmöglich. Bei der Prävention von Versicherungsbetrug spielt Digitaltechnik zunehmend eine Rolle. Sie erleichtert es, Unregelmäßigkeiten nachzuweisen. Durch das Auslesen und die Auswertung elektronischer Fahrzeugdaten wie zum Beispiel den Lenkwinkel oder die Geschwindigkeit können absichtlich herbeigeführte Unfälle erkannt werden. Neben den Daten aus der Fahrzeugsteuerung könnten auch Bild- und Videodateien genutzt werden, um einen Unfall zu rekonstruieren.

Rechtslage bei Versicherungsbetrug

Letztlich geht es den Betrügern immer um das Geld. Ziel ist es, einen möglichst hohen Schaden abzurechnen, um so viel Geld wie möglich des angeblichen Verursachers abzugreifen.

Versicherungsbetrug ist kein spezieller Straftatbestand. Daher befindet sich auch kein spezielles Gesetz im Strafgesetzbuch. Versicherungsbetrug ist stattdessen eine Form des Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch (StGB).

Die Definition des § 263 StGB lautet “Jemand der das Vermögen eines anderen durch Täuschung dessen beschädigt, um sich selbst einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen” Rechtlich gesehen beginnt der Betrüger zu dem Zeitpunkt mit dem Versuch des Versicherungsbetrugs, wenn er die vorgetäuschte Schadensmeldung bei seiner Versicherung einreicht.

Wird bei Kfz-Schäden zudem die Sicherheit des Straßenverkehrs beeinträchtigt, dann wird der Straftatbestand des § 315b StGB (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) erfüllt.

Welche Strafe erwartet Versicherungsbetrüger?

Der Tatbestand des Betrugs allein wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Ein besonders schwerer Betrugsfall liegt etwa vor, wenn der Täter den Betrug gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande ausübt. Die Strafe für schweren Betrug kann bei bis zu zehn Jahren liegen.

Fazit: Melden Sie Schäden nur, wenn auch wirklich ein Schaden vorliegt.

Gerne können wir die Schadenmeldung für Sie übernehmen. Eine kurze Meldung per Mail oder Telefon an uns und wir kümmern uns um den Rest.

Bei UNS sind Sie in sicheren Händen.

Ihr Team der ISH GmbH